LAB e.V. Havelland - Rathenow
LAB e.V. Havelland - Rathenow
 
Behindertenfahrdienst - Familienentlastender Dienst - Ambulante Wohnschule - DRK-Blutspende - Begegnungsstätte - Beratung
Lebens-, Alters-
und Behindertenhilfe e.V. Havelland

Schopenhauer Str. 18c
14712 Rathenow
Tel.: 03385-516473 + 74
Fax: 03385-516475
E-Mail: info@lab-ev.de

Fahrkostenregelung für außergewöhnlich Gehbehinderte ab 01.03.2022
I n f o b l a t t

- Fahrkostenregelung für außergewöhnlich Gehbehinderte 2010 -


Anspruchsberechtigter Personenkreis

Zum anspruchsberechtigten Personenkreis gehören

» Personen des Landkreises Havelland, die im Besitz eines gültigen Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen "aG" ( außergewöhnlich Gehbehindert ) sind.

» Personen, denen aus anderen Behinderungsgründen ( z.B. Klaustrophobie, äußeres Erscheinungsbild ) nicht zuzumuten ist, im öffentlichen Personennahverkehr befördert zu werden. In diesem Fall muss eine amtsärztliche Stellungnahme vorliegen.

Ausgenommen sind Fahrten, deren Finanzierung durch andere Kostenträger wie z.B. Krankenkassen, der Agentur für Arbeit u.a. erfolgt.

Nicht berechtigt sind Personen,
» die über einen mit öffentlichen Mitteln geförderten PKW verfügen
» die eine PKW - Steuermäßigung aus behinderungsbedingten Gründen in Anspruch nehmen
» die Erstattungen im Rahmen der Einkommenssteuer wegen außergewöhnlicher Belastung durch die Benutzung eines Kraftfahrzeuges aufgrund der Behinderung in Anspruch nehmen
» die vom Versorgungsamt eine Wertmarke für den Personennahverkehr käuflich erworben haben
» die vom Versorgungsamt eine Wertmarke für den Personennahverkehr unentgeltlich erhalten haben und diese auch trotz der vorhandenen Behinderung nutzen können.

Berechtigungsscheine müssen jeweils bis zum 31.12. des lfd. Jahres für das Folgejahr bei den Bürgerservicebüros des LK HVL beantragt werden.

» Rathenow, Platz der Freiheit 1, Tel. 0 33 85 - 55 11 281
» Nauen, Goethestr. 59/60, Tel. 0 33 21 - 40 35 888
» Falkensee, Dallgower Str. 9, Tel. 0 33 21 - 40 36 801

Notwendige Unterlagen zur Erlangung des Berechtigungsscheines

» Antrag, dieser ist in den Bürgerservicebüros oder beim LAB erhältlich
» Schwerbehindertenausweis
» Die Antragstellung kann persönlich oder schriftlich ( hier ist eine Kopie des Schwerbehindertenausweises und des Personalausweises erforderlich ) erfolgen.

Informationen zum Fahrdienst

» Die Fahrt muss beim LAB in den Geschäftszeiten angemeldet werden, dieser organisiert einen Behindertenfahrdienst
» Beantragt werden können Fahrten von 40 km zwischen Wohnort des behinderten Menschen und Fahrziel.
» Durch den Bürger ist ein Eigenanteil in Höhe des entsprechenden ÖPNV-Preises vor Antritt der Fahrt beim Fahrdienst zu entrichten.
» Fahrten, bei denen Hin- und Rückfahrt am gleichen Tag erfolgen, beinhalten eine Wartezeit von maximal 2 Stunden.
» Kosten für längere Wartenzeiten oder nochmaliges Anfahren werden vom LK getragen.
» Bei Fahrten, bei denen Hin- und Rückfahrt an unterschiedlichen Kalendertagen erfolgen, werden die Leerkilometer vom Landkreis finanziert.

Hier gelangen Sie zum » Antrag auf Fahrkostenregelung und zur » Anlage.

Weitere Informationnen erhalten Sie beim LAB Rathenow, Schopenhauer Str. 18 c von Montag bis Freitag in der Zeit von 8.00 bis 15.00 Uhr und in den oben genannten Bürgerservicebüros.